Ab 01.03.2023...
... vorzeitiges Ende der Masken- und Testpflicht.
Liebe Angehörige und Interessierte,
wir möchten Sie im Folgenden informieren:
" Vorzeitige Aussetzung der Masken- und Testpflichten
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben gestern (14.02.2023) beschlossen, den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März zu beenden.
Konkret entfallen damit sämtliche Testpflichten sowie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durch die Beschäftigten. In teil- und vollstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe entfällt überdies die Verpflichtung für die versorgten Personen FFP2-Masken in den Gemeinschaftsräumen zu tragen.
Lediglich Besucher solcher Einrichtungen unterliegen weiterhin einer FFP2-Maskenpflicht. Basierend auf den bisher bekannten Informationen ist dabei nicht abschließend klar, ob nur Besucher von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen oder auch die von Angeboten der Eingliederungshilfe noch bis zum 07. April 2023 dieser Maskenpflicht unterliegen." (bpa Niedersachsen)
Soweit die Lage...
Ihr
Haus an der Mühle