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Ab 01.03.2023...

... vorzeitiges Ende der Masken- und Testpflicht.

 

Liebe Angehörige und Interessierte,

 

wir möchten Sie im Folgenden informieren:

 

" Vorzeitige Aussetzung der Masken- und Testpflichten


Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben gestern (14.02.2023) beschlossen, den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März zu beenden.


Konkret entfallen damit sämtliche Testpflichten sowie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durch die Beschäftigten. In teil- und vollstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe entfällt überdies die Verpflichtung für die versorgten Personen FFP2-Masken in den Gemeinschaftsräumen zu tragen.

 

Lediglich Besucher solcher Einrichtungen unterliegen weiterhin einer FFP2-Maskenpflicht. Basierend auf den bisher bekannten Informationen ist dabei nicht abschließend klar, ob nur Besucher von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen oder auch die von Angeboten der Eingliederungshilfe noch bis zum 07. April 2023 dieser Maskenpflicht unterliegen." (bpa Niedersachsen)

 

Soweit die Lage...

 

Ihr

 

Haus an der Mühle



Aktuelles
05.12.2023

Glasfaser...

... die Anbindung an unser Netzwerk ist beendet.

28.11.2023

Glasfaseranschluss...

...leider geht es doch nicht so schnell

22.11.2023

...Glasfaseranschluss im Haus an der Mühle...

...endlich...

22.02.2023

Ab 01.03.2023...

... vorzeitiges Ende der Masken- und Testpflicht.

22.02.2023

Endlich.....

...zwar noch nicht ganz vorbei, aber immerhin endemisch...