Home  |  Impressum  |  Anfahrt  |  Ihre Nachricht   

Ab 01.03.2023...

... vorzeitiges Ende der Masken- und Testpflicht.

 

Liebe Angehörige und Interessierte,

 

wir möchten Sie im Folgenden informieren:

 

" Vorzeitige Aussetzung der Masken- und Testpflichten


Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben gestern (14.02.2023) beschlossen, den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März zu beenden.


Konkret entfallen damit sämtliche Testpflichten sowie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durch die Beschäftigten. In teil- und vollstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe entfällt überdies die Verpflichtung für die versorgten Personen FFP2-Masken in den Gemeinschaftsräumen zu tragen.

 

Lediglich Besucher solcher Einrichtungen unterliegen weiterhin einer FFP2-Maskenpflicht. Basierend auf den bisher bekannten Informationen ist dabei nicht abschließend klar, ob nur Besucher von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen oder auch die von Angeboten der Eingliederungshilfe noch bis zum 07. April 2023 dieser Maskenpflicht unterliegen." (bpa Niedersachsen)

 

Soweit die Lage...

 

Ihr

 

Haus an der Mühle



Aktuelles
22.02.2023

Ab 01.03.2023...

... vorzeitiges Ende der Masken- und Testpflicht.

22.02.2023

Endlich.....

...zwar noch nicht ganz vorbei, aber immerhin endemisch...

11.02.2021

Impftermin für die erste Impfung...

... die zweite folgt schon bald.

11.12.2020

Wichtige Mitteilung: Weihnachtszeit im Haus an der Mühle...

... in Coronazeiten anders als bisher.

10.11.2020

Erster SARS-CoV-2 Fall im Haus an der Mühle...

... im Familienkreis einer Mitarbeiterin wurde positv getest.